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      Grundsatzfragen zur Gründung einer Stiftung        
      Was ist eine Stiftung? In einer Stiftung wird ein bestimmter Vermögensbestand rechtlich verselbständigt, um auf die Dauer einen bestimmten Zweck nach dem Willen des Stifters zu erreichen (§§ 80 ff BGB). Eine Stiftung ist somit kein Verein und hat keine Mitglieder.

Das Stiftungsvermögen darf nicht verbraucht werden. Nur die Erträge aus diesem Vermögen (z.B. Zinsen) stehen jährlich für die Erfüllung des Stiftungszwecks zur Verfügung.

Der Stiftungszweck soll dem Gemeinwohl dienen, denn dann wird die Stiftung als gemeinnützig anerkannt und es können Steuerbegünstigungen beansprucht werden.

     
      Wer kann eine Stiftung errichten? Jede private Person, die ihre Vermögenswerte oder einen Teil davon langfristig einem bestimmten, gemeinnützigen Zweck widmen möchte, kann eine Stiftung gründen. Aber auch andere juristische Personen können eine Stiftung gründen (z.B. Banken, Unternehmen, Vereine)      
      Wie wird eine Stiftung gegründet?

1. Schritt:

Sie suchen den Treuhänder "Jawir-Stiftungen" auf, Tel.: 04461 - 9151037.

2. Schritt:

Gemeinsam mit uns werden eine Satzung und ein Treuhandvertrag erstellt.

3. Schritt:

Wir kümmern uns um die gemeinnützige Anerkennung und die Vergabe einer Steuernummer.

4. Schritt:

Eröffnung von drei Konten: a) Kapitalkonto, b) Kapitalerhaltungskonto, c) Ertragskonto.

5. Schritt:

Sie übertragen die Vermögenswerte an die Stiftung.

     
      Warum sollte ich eine Stiftung gründen? Mit einer Stiftung besteht die Möglichkeit für den Stifter, seinen mentalen und weltanschaulichen Gesinnungen zu Lebzeiten und über den Tod hinaus, Ausdruck zu verleihen. Eine Stiftung ist für die Ewigkeit angelegt, sie kann nicht konkurs gehen und ist gegenüber politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Veränderungen weitgehend immun. Nicht wenige Stiftungen sind 500 Jahre alt und älter. Weiterhin sind sowohl das Gründungskapital, als auch weitere Zustiftungen, steuerlich absetzbar.      
      Kann meine Stiftung erben?

Ja, per Testament. Es empfiehlt sich auch bei Stiftungsgründungen zu Lebzeiten ein Testament, sofern die eigene Stiftung das verbleibene Vermögen als Zustiftung erhalten soll.

     
      Wie groß muß mein Vermögen sein? Bei Stiftungsgründung empfiehlt sich ein Vermögen von mindestens 50.000 €      
      Kann nur Geld in eine Stiftung eingebracht werden? Prinzipiell kann eine Stiftung Vermögenswerte aller Art erhalten, hauptsache, es werden jährliche Erträge abgeworfen. Stiftungen, die maßgeblich aus verzinstem Kapitalvermögen bestehen, sind jedoch besonders stabil, brauchen nur eine "schlanke" Verwaltung und haben sich am Besten bewährt.      
      Welchen Namen kann meine Stiftung tragen? Der Name kann frei vom Stifter bestimmt werden, sofern er nicht gegen Recht und Sitte verstößt.      


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